Glarner FDP sagt klar Ja zum Waffengesetz

Die Delegierten der Glarner FDP fassten in Schwanden klare Ja-Parolen zur Änderung des Waffengesetzes und zur AHV-Steuervorlage (STAF).

BDP-Landrat Karl Mächler befürwortet die Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie und warnte die FDP-Delegierten vor den möglichen Konsequenzen. Bei Ablehnung der Vorlage riskiere die Schweiz die Fortführung der guten Zusammenarbeit mit den Schengen-Staaten. Der seit über vierzig Jahren mit dem Schiesswesen verbundene Karl Mächler sieht in der Waffenrechts-Vorlage, anders als von den Gegnern behauptet, kaum Änderungen für Schützen, Jäger oder Waffensammler. Weder für Soldaten, die ihr Sturmgewehr behalten wollten, noch für Schützen, die ohnehin in einem Verein seien und regelmässig trainierten, ändere sich künftig etwas.

Wesentlich kritischer beurteilte Peter Lombriser, Mitglied des Referendumskomitees und Präsident des Schweizerischen Unteroffiziersverbands die Gesetzesvorlage. Aus seiner Sicht handle es es sich um eine unnötige Gesetzesänderung. Ausserdem sei das revidierte Waffengesetz erst der Anfang. Weitere Verschärfungen und damit Verbote für halbautomatische Waffen seien absehbar. Das Gesetz werde die Terrorismusgefahr in Europa kaum verringern, aber stattdessen eine Bürokratielawine für die Sicherheitsbehörden zur Folge haben. Nach einer kurzen Diskussion folgten die Delegierten in der Abstimmung der Argumentation von BDP-Kantonalpräsident Karl Mächler und fassten bei lediglich 9 Nein-Stimmen die klare Ja-Parole.

 

Klare Ja-Parole auch zum «STAF»

Als Befürworter der Vorlage präsentierte FDP-Ständerat Thomas Hefti die Vorlage zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Dabei betonte er insbesondere die grosse Bedeutung der Vorlage für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Mit der Abschaffung von gewissen Steuerprivilegien, schaffe die Vorlage die Basis für ein international akzeptiertes Steuersystem. Damit könne die Schweiz den hier ansässigen Unternehmen die gewünschte Rechtssicherheit geben. Bei Annahme der Vorlage erhalten die Kantone künftig einen grösseren Teil der Bundessteuern und können im Gegenzug die Gewinnsteuern für Unternehmen reduzieren. Mit den zusätzlichen Mittel für die AHV werde deren Defizit verkleinert. Die Vorlage beinhalte aber keinen Ausbau der Sozialwerke. Es handle sich bei der Vorlage um einen breitabgestützten Kompromiss, der unseren Wohlstand sichern werde. Die Delegierten folgten der Haltung von Ständerat Hefti und fassten mit 34 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen die klare JA-Parole zur AHV-Steuervorlage.