Glarner FDP unterstützt Abänderungsanträge an der Landsgemeinde

Die Delegierten der Glarner FDP fassten in Schwanden die Parolen zu den diesjährigen Landsgemeindegeschäften. Sowohl beim Tanzverbot, wie auch bei der Steuervorlage unterstützen die Delegierten je einen Abänderungsantrag.

Landrat Christian Marti stellte an der gut besuchten Delegiertenversammlung die Änderungen im Glarner Steuerrecht vor. Die Eckpunkte dieser Vorlage und die damit verbundene Senkung der Gewinnsteuern seien für die Glarner Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Glarus von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung der verschiedenen Änderungen sei weitgehend gesichert und Vorlage ausgewogen, weil auch die Bevölkerung und die Gemeinden profitieren würden. Die FDP-Delegierten folgten Landrat Marti bei der Parolenfassung und empfehlen einstimmig die Ja-Parole zu den Änderungen des Steuerrechts.

 

Kompromisslösung bei der Dividendenbesteuerung

Bei nur einer Gegenstimme unterstützten die Freisinnigen mit grosser Mehrheit einen Abänderungsantrag in Teil D der Steuervorlage. Die Dividendenbesteuerung soll statt auf 70 Prozent nur auf 60 Prozent erhöht werden. Heute liegt die Dividendensteuer bei 35 Prozent. Die Landräte Christian Marti und Hans-Jörg Marti argumtierten erfolgreich für den Kompromissvorschlag mit dem die Dividendenbesteuerung auf einem vernünftigen Mass gehalten werden soll. Davon würden vor allem Unternehmer profitieren, die nicht nur den Unternehmenssitz im Kanton haben, sondern auch im Kanton Glarus wohnhaft sind. Eine Dividendenbesteuerung von 60 Prozent mache den Kanton als Wohnort für Glarner Unternehmer attraktiver.

 

FDP für Abänderungsantrag beim Tanzverbot

Rafaela Hug, Vorstandsmitglied der Junfreisinnigen Glarus, stellte die Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (Tanzverbot), vor. Die Jungfreisinnigen werden an der Landsgemeinde den ursprünglichen Memorialsantrag zur Abstimmung bringen. Denn der Gegenvorschlag sei absurd und führe weiterhin zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Veranstalter und zu Ausnahmeregelungen mit nicht nachvollziehbaren Kriterien. Mit dem ursprünglichen Memorialsantrag wären auch an den hohen Feiertagen Sportveranstaltungen möglich. Es mache keinen Sinn der Bevölkerung mit einem Gesetz aufzuzwingen, was sie an hohen Feiertagen machen dürften und was nicht. Nach einer kurzen Diskussion fand der Abänderungsantrag der Jungfreisinnigen bei den FDP-Delegierten eine knappe Mehrheit.

 

Klares Nein zum Ladenöffnungsgesetz

Landrat Stephan Muggli informierte über den Memorialsantrag «Ladenöffnungszeiten am Samstag und an Feiertagen». Es handle sich um ein überflüssiges Gesetz, das ein unnötiges Korsett schaffen und zu Ungleichbehandlungen führen würde. Der Memorialsantrag wolle im Zeitalter vom Online-Handel zurück zu einem alten Gesetz und würde damit unsere Glarner Detaillisten einschränken. Der Status quo soll deshalb beibehalten werden. Bei nur einer Ja-Stimme fassten die Glarner Freisinnigen die klare Nein-Parole.