Lädeli schliessen- um 17 Uhr und für immer?

Samstagabend, 19:30 Uhr. Ich stelle gerade fest, dass mir noch ein paar Zutaten für den Sonntagsbrunch fehlen. Zugegeben- das hätte mir auch früher in den Sinn kommen können. Daran lässt sich nun aber nichts mehr ändern. Also begebe mich in den nächsten noch offenen Laden, um mir die fehlenden Leckereien für den gelungenen Start in den Sonntag zu besorgen.

Beim Verfassen dieser Zeilen spüre ich schon wie sich einzelne Lesende nun denken: Genau mit solchen Aktionen hilft der Muggli mit, dass die Grossverteiler ihre Öffnungszeiten ins Unermessliche verlängern. So ist er mitschuldig, dass das Verkaufspersonal unattraktive Arbeitszeiten hat und die kleinen Läden gegen ihren Willen bei den Öffnungszeiten mitziehen müssen. Aber weit gefehlt: Ich befinde mich in einem Dorfladen und leiste mit meinem abendlichen Einkauf einen kleinen Beitrag an dessen Fortbestehen. Die meisten Grossverteiler haben ihre Filialen seit ein paar Stunden geschlossen. Nicht so einige Läden im Hinterland: Ein Blick in deren Öffnungszeiten zeigt, dass attraktive Öffnungszeiten bei einigen zur notwendigen Überlebensstrategie gehören. Sie haben dann geöffnet, wenn der grösste Teil der Bevölkerung nicht arbeitet und Zeit hat, um im Dorf einzukaufen: Montag bis Samstag jeweils bis 20:00 Uhr. Der Dorfladen Schwändi öffnet sogar erst um 17:00 Uhr. Auch am Samstag, wenn um diese Zeit die meisten Läden bereits geschlossen haben. Geht es nach dem Memorialsantrag „Ladenöffnungszeiten am Samstag und an Feiertagen“ soll damit künftig Schluss sein. Dieser verlangt nämlich, dass Läden um 17:00 Uhr zu schliessen sind. Dass ich dann nicht mehr am Samstagabend einen ausserordentlichen Spontaneinkauf tätigen kann, ist das kleinste Übel und macht mir persönlich gar nichts aus. Aber dass unsere Dorfläden ihre Öffnungszeiten nicht mehr so festlegen können, wie es für ihr Überleben am besten ist, während dem die grossen Detaillisten das geforderte Ladenöffnungsgesetz mit Filialen an Tankstellen und Bahnhöfen geschickt umschiffen, darf nicht passieren.

Im Jahr 2000 hat die Landsgemeinde das Ladenöffnungsgesetz aus dem Jahre 1973 aufgehoben und einzelne Einschränkungen im Ruhetagsgesetz verankert. Damit sind wir in diesen Jahren ganz gut gefahren. Die FDP setzt sich dafür ein, dass keine unnötigen und einschränkenden Gesetzte eingeführt werden. Wir wollen den Detailisten die nötige Freiheit lassen, damit sie die beste Strategie für ihr Geschäft festlegen können um weiterhin das Angebot im Glarnerland zu bereichern und Arbeitsstellen erhalten oder ausbauen zu können. Dazu gehören auch die Öffnungszeiten. Helfen Sie, liebe Mitlandlüüt, an der kommenden Landsgemeinde mit, dass wir keinen unnötigen Rückschritt machen. 1973 war es vielleicht angesagt, ein Ladenöffnungsgesetzt einzuführen. Heute- 46 Jahre später aber sicher nicht mehr. Ich möchte Sie daher aufrufen der Empfehlung des Landrats und Regierungsrats zu folgen und den Memorialsantrag abzulehnen.

-Stephan Muggli, Landrat FDP