§ 12: A. Änderung des Steuergesetzes B. Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden
Die Landsgemeindevorlage «Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden» (§ 12B), wie sie vom Landrat zur Annahme empfohlen wird, schafft ein stabiles Fundament für einen starken Kanton und drei starke Gemeinden.
Die Glarner FDP nominierte an ihrer Delegiertenversammlung vom 25.04.2023 Olivia Lattmann aus Näfels als Nachfolgerin für die zurücktretende Verwaltungsrichterin Sally Leuzinger.
Ständeratspräsident Dr. Thomas Hefti wird zum Ende der laufenden Amtszeit aus dem Ständerat zurücktreten und zu den Erneuerungswahlen im Oktober 2023 nicht mehr antreten. Als Nachfolger schlägt die Geschäftsleitung der Glarner FDP Benjamin Mühlemann vor, den amtierenden Landammann und Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit. Seit bald neun Jahren setzt er sich als Regierungsrat für einen fortschrittlichen Kanton ein. Mit seiner Vielseitigkeit und Erfahrung ist er Garant dafür, dass…
Die Glarner FDP fasste an ihrer Delegiertenversammlung in Glarus einstimmige Ja-Parolen zu den AHV-Vorlagen und zur Verrechnungssteuer-Reform. Ausserdem wurde Irina Kasper aus Haslen zur neuen Geschäftsführerin der Kantonalpartei gewählt.