Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug»

Die FDP fordert eine zeitgemässe Regelung im Steuerrecht. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge und ohne Unterhaltszahlungen soll der Kinderabzug künftig hälftig auf beide Elternteile verteilt werden können. Für Gleichbehandlung und ein Steuerrecht, das zur Lebensrealität von Familien passt.

Die FDP-Landratsfraktion setzt sich mit einer Motion für eine faire und zeitgemässe Regelung beim Kinderabzug ein. Konkret soll das Steuergesetz des Kantons Glarus angepasst werden, damit der Kinderabzug bei gemeinsamer elterlicher Sorge künftig hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt werden kann, wenn keine Unterhaltsbeiträge geleistet werden.

Die heutige Regelung geht davon aus, dass in solchen Fällen ein Elternteil überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Diese Annahme entspricht immer weniger der gesellschaftlichen Realität. In vielen Familienmodellen tragen beide Eltern die finanzielle Verantwortung gleichermassen, insbesondere bei gemeinsamer oder alternierender Obhut.

Für die FDP ist klar: Das Steuerrecht muss dieser Realität Rechnung tragen.

Mehr Fairness und Gleichbehandlung

Die Motion sieht vor, dass Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge und ohne Unterhaltszahlungen den Kinderabzug entweder je zur Hälfte geltend machen oder alternativ einem Elternteil vollständig zuweisen können. Damit wird eine unnötige Benachteiligung einzelner Familienmodelle vermieden.

Die vorgeschlagene Lösung stärkt die Gleichbehandlung und ist zivilstandsneutral. Ob Eltern getrennt oder gemeinsam besteuert werden, soll keine systematischen Vor- oder Nachteile im Steuerrecht zur Folge haben.

Angleichung an Bundesrecht

Die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes orientiert sich zudem am geltenden Bundesrecht. Bei der direkten Bundessteuer ist eine hälftige Aufteilung des Kinderabzugs in vergleichbaren Konstellationen bereits möglich. Der Kanton Glarus würde damit einen konsequenten Schritt in Richtung Harmonisierung gehen.

Steuerrecht, das zur Lebensrealität passt

Für die FDP Kanton Glarus steht fest: Familienmodelle sind vielfältig. Das Steuerrecht muss diese Vielfalt abbilden, statt an überholten Annahmen festzuhalten. Die Motion schafft eine faire, flexible und moderne Lösung, die dem heutigen Betreuungs- und Finanzierungsalltag vieler Familien entspricht.

 

Vorlage im Detail