Ein berechtigtes Anliegen kann nicht erfüllt werden

§ 11: Memorialsantrag Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern

Runsenkorporationen sind im Kanton Glarus verbreitet und dienen als einfaches Instrument der fairen Finanzierung zum Schutz vor den Auswirkungen eines Schadenereignisses durch eine Runse, nach dem Prinzip und Rechtsgleichheitsgebot, dass wer mehr profitiert, auch mehr bezahlt.

Roger Schneider

Roger Schneider, Landrat Glarus Nord

Einheitliche Perimeterbeiträge sind allerdings nur dann zulässig, wenn es keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die Grösse, den Wert der Liegenschaften und Bauwerke sowie das potenzielle Gefahrenrisiko gibt. Um das Gefahrenpotential von Runsen festzustellen, ist es laut übergeordnetem Recht mitunter zwingend erforderlich,eine «Gefahrenkarte vor allen Massnahmen» zu erstellen. Damit lässt sich feststellen, ob alle Liegenschaften und Bauwerke dem gleichen Gefahrenrisiko ausgesetzt sind, was eben eine Voraussetzung für einheitliche Beiträge ist.

Das – durchaus berechtigte – Anliegen des Memorialantrages, eine Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens und der Verzicht auf eine Gefahrenkarte, kann daher nicht erfüllt werden.

Der Landrat und die FDP beantragen der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.

Aus dem Friisinn 2023.