Interpellation: Administrative Unterstützung wirtschaftlicher Härtefälle während der COVID-19 Pandemie

An der letzten Landratssitzung des Jahres 2020 reichten die FDP-Landrätinnen Susanne Elmer Feuz und Gaby Meier Jud gemeinsam mit FDP-Landrat Roland Goethe eine Interpellation zuhanden des Regierungsrates ein, um von diesem eine Stellungnahme zur administrativen Unterstützung in Härtefällen während der Covid-19 Pandemie zu erhalten. 

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reichen die unterzeichnenden Landrätinnen und Landräte die folgende Interpellation ein:

Die COVID-19 Pandemie trifft uns alle. Enorme wirtschaftliche Folgen hat die COVID-19 Pandemie aber insbesondere für Selbständigerwerbende, für «Kleinstunternehmen» mit keinen oder sehr wenigen Angestellten - und für Unternehmen der Kultur- und Eventbranche.

Die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten und -massnahmen sind vielfältig. Für viele Betroffene, welche mit der wirtschaftlichen Notsituation an sich bereits stark gefordert sind, sind sie aber auch kompliziert, undurchsichtig und enorm aufwändig. Es ist für viele Betroffene schwierig, die richtigen Kontaktstellen zu finden, aufwändig die richtigen Formulare ausfindig zu machen, und unklar, welche Informationen mitgeliefert werden müssen. Auf der “Coronavirus”-Website des Kantons finden sich alleine für oben genannte Anspruchsgruppen mindestens drei verschiedene Hotline-Nummern. Das Merkblatt «Unterstützungsmassnahmen gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes im Kulturbereich» umfasst fünf (!) kleingedruckte Seiten. Dennoch bleibt bei vielen Betroffenen die Frage offen, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden konnten und sie die Unterlagen korrekt, zeitnah und an die richtige Stelle eingereicht haben. Gerade diese Betroffenen können rasch mit dem administrativen Aufwand überfordert sein.

Wir fänden es äusserst bedauerlich, wenn Selbständigerwerbende ihre Tätigkeit aufgeben müssten und wenn Unternehmungen ihre Tore schliessen und Konkurs anmelden müssten, nur weil sie nicht alle Unterstützungsmöglichkeiten in dieser Krise ausgeschöpft haben. Zudem befürchten wir viele Leerläufe, Rückfragen und administrative Wirrungen, die sowohl die Antragssteller wie auch die Anlaufstellen belasten und Ressourcen binden.

Wir sind überzeugt, dass ein einfach definierter Ablauf, klare Vorgaben und Unterstützung in administrativen Fragen für wirtschaftliche Härtefälle die Anzahl Konkurse und den Verlust von Kulturbetrieben, «Kleinstfirmen» in besonders betroffenen Branchen und speziellen Nischen verringern könnten.

 

Deshalb unterbreiten wir der Regierung die folgenden Fragen:

  1. Wie schätzt die Regierung den Bedarf nach administrativer Unterstützung ein?
  2. Sind Massnahmen betreffend administrative Unterstützung geplant, von welchen Selbständigerwerbende und Unternehmen sowie im Besonderen Kulturbetriebe und -schaffende bezüglich Ausschöpfung der gebotenen Möglichkeiten profitieren können?
  3. Gibt es einen «Single Point of Contact», eine zentrale Anlaufstelle betreffend wirtschaftliche Unterstützung, für diese oben erwähnten Betriebe?
  4. Teilt die Regierung die Meinung der Interpellanten, dass eine gute Begleitung und Beratung bei der Bewältigung der administrativen Anforderungen sowohl für betroffene Betriebe wie auch für die kantonalen Anlaufstellen nötig und vorteilhaft sein kann?
  5. Wie sieht der Austausch zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten und Anlaufstellen auf kantonaler Ebene aber auch vertikal zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aus? Sind hier Möglichkeiten zur Vereinfachung und Synergien zu finden?