Aus dieser Motivation heraus wurden zwei Memorialsanträge eingereicht, während die Regierung ihrerseits im Rahmen der Totalrevision des Gemeindegesetzes ebenfalls an möglichen Lösungen arbeitet.
Inhaltlich unterscheiden sich die zwei Memorialsanträge stark voneinander. Während Memorialsantrag B den Gemeinden in Sache Gemeindeparlament, aber auch bei Anzahl und Pensen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte starre Vorschriften machen will und damit Gemeindeautonomie untergräbt, will Memorialsantrag A von Ruedi Schwitter möglichst viel Freiheit für die Gemeinden und hofft somit, dass es die Gemeinden weitestgehend selbst richten.
Der Regierungsrat hat sich mit seinem Vorschlag auf einen Mittelweg begeben. Dieser sieht vor, dass die Gemeinden zwischen zwei Modellen, eines mit und eines ohne Gemeindeparlament, wählen können. Dieser Vorschlag bildet eine gute Basis für eine intensive und breit abgestützte politische Diskussion, zuerst im Landrat und danach an der Landsgemeinde. Damit wir uns auf diesen Weg machen können und eine austarierte Vorlage entsteht,müssen an der bevorstehenden Landsgemeinde die zwei entsprechenden Memorialsanträge abgelehnt werden.
Sagen Sie Nein zu den Memorialsanträgen und somit Ja zu einer breiten Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema.
Aus dem Friisinn 2023.