Passives Stimmrechtsalter 16

Eine Politkolumne von Severin Thoma, Vorstandsmitglied Jungfreisinnige Kanton Glarus.

Severin Thoma

Seit dem zukunftsweisenden Entscheid an der Landsgemeinde 2007 hat man das aktive Stimmrecht bereits mit 16 Jahren. Das passive Stimmrechtalter beliess man aber bei 18 Jahren. Als 16- oder 17-Jähriger kann man also wählen und abstimmen, aber nicht in ein Amt gewählt werden. Das ist für mich unverständlich.

Mit 16 Jahren kann man an der Landsgemeinde raten, mindern und mehren, nirgends hat man so viele Rechte als Bürger. Zu jedem Geschäft kann man einen Abänderungs-, Verschiebungs-, oder Rückweisungsantrag stellen und mit einem Memorialsantrag als Einzelperson ein Thema aufs Tapet bringen. Mit einem überzeugenden Votum kann man auch noch während der Landsgemeinde die Meinung im Ring kehren.

Trotz all dem kann man erst mit 18 Jahren im Landrat mitwirken, der hauptsächlich eine vorberatende Funktion für die Landgemeinde hat. Wieso soll man nicht fähig sein im Landrat mitzuarbeiten, aber dennoch stimmberechtigt an der Landsgemeinde sein? Konsequent wäre es doch, wenn man das passive Stimmrechtsalter dem aktivem Stimmrechtsalter angleichen würde.

Bei den Landratswahlen war ich genau zwei Monate zu jung, um auf einer Liste kandidieren zu können. Doch seit Jahren habe ich mich mit der kantonalen Politik befasst, mir eine Meinung zu Themen gebildet und bereits an der Landsgemeinde mein Stimmrecht wahrgenommen. In der Zukunft wird es immer wieder solche Personen wie mich geben, die sich aktiv in einer Partei oder anderweitig engagieren und interessieren und Verantwortung übernehmen würden, wenn sie dürften.

Heute dürfen Jungbürger in ihrer Gemeinde nicht einmal Stimmenzähler an einer Gemeindeversammlung oder Mitglied des Wahlbüros sein. Junge Menschen, die sich für Politik interessieren, soll man doch aktiv einbeziehen und nicht den Zugang zu Ämtern verwehren. Besonders in Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, genug Leute zu finden, soll man den Jungen doch eine Chance geben. Am Schluss entscheidet immer noch das Volk wer gewählt wird und wie alt diese Person ist. Nach dem visionären Entscheid das aktive Stimmrechtsalter zu senken, soll man doch den nächsten konsequenten Schritt wagen.