Verwirklichung der Maxime «Drei starke Gemeinden, ein wettbewerbsfähiger Kanton»

§ 12: A. Änderung des Steuergesetzes
B. Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden

Die Landsgemeindevorlage «Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden» (§ 12B), wie sie vom Landrat zur Annahme empfohlen wird, schafft ein stabiles Fundament für einen starken Kanton und drei starke Gemeinden.

Rafaela Hug

Rafaela Hug, Sektionspräsidentin FDP Glarus Süd

Zum STAF-Ausgleich

Seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHVFinanzierung (STAF) vor drei Jahren werden juristische Personen gegenüber früher tiefer besteuert. Der damit einhergehende Steuerausfall betrifft jedoch nicht alle Gemeinden gleich stark. Die unterschiedliche Betroffenheit wird seitdem innerkantonal über den sog. STAFAusgleich korrigiert. Diese zunächst befristet bis 2023 eingeführte STAF-Regelung soll nun bis 2027 verlängert werden. Dies, weil die aktuelle Datenbasis eine generelle Reform des Finanzausgleichs (und eine damit verbundene Ablösung der STAF-Regelung) noch nicht zulässt. Der STAF-Topf soll neu auf 1,5 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden (bisher 1,2 Millionen); hiervon fliessen eine Million an die Gemeinde Glarus Nord und eine halbe Million an die Gemeinde Glarus Süd. Dieser Massnahme ist zuzustimmen; der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, STAF-bedingte Einbussen der Gemeinden auszugleichen, wozu die vorgeschlagene Regelung den im Moment einzig gangbaren Weg aufzeigt.

Zum Lastenausgleich

Der Landrat schlägt vor, die Dotation des jährlichen Lastenausgleichs um CHF 2 Millionen auf CHF 3 Millionen Franken zu erhöhen. Im Memorial heisst es dazu, dass davon die Gemeinde Glarus Süd «profitiere». Tatsächlich aber kann hier nicht die Rede sein von einem quasi wohlwollenden Obolus für Glarus Süd; vielmehr handelt es sich um eine (endlich) angemessene Ausgleichszahlung für spezifische Sonderlasten. Eine Analyse des Kantons zeigt deutlich auf, dass die Sonderlasten der Gemeinde Glarus Süd in den vergangenen Jahren stetig grösser geworden sind. Genau für diese Sonderlasten erhält der Kanton vom Bund jährlich Ausgleichszahlungen. So erscheint es als gerechtfertigt, diese Zahlungen an die von Sonderlasten effektiv betroffenen Gemeinden weiterzuleiten. Bei der Vorlage geht es also nicht darum, die Gemeinde Glarus Süd «zu retten» oder sie «zu unterstützen». Vielmehr verhält es sich so, dass in Zukunft den Gemeinden die ihnen nach Massgabe ihrer Sonderlasten zustehenden Ausgleichszahlungen effektiv auch zukommen.

Mit einem Ja zur Finanzausgleichsvorlage tragen Sie dazu bei, dass der unbestrittene Grundsatz «Drei starke Gemeinden, ein wettbewerbsfähiger Kanton» nicht zu einer blossen Floskel verkommt.

Aus dem Friisinn 2023.