Auch wurde aufgrund der Verkleinerung des Abflussquerschnittes als Sofortmassnahme die Dotierwassermenge im Escherkanal reduziert, was zu einer Senkung der Stromproduktion im Kanton Glarus ftihrte. Die Beseitigung dieses Ereignisses, die Stabilisationen des Hanges und der Ausfall von Stromproduktionen werden hohe Kosten verursachen und müssen durch entsprechende Parteien bezahlt werden. lnwiefern der Kanton direkt oder als Konkordatskanton der Linthkommission (25% Anteil) finanziell belangt wird, ist unklar und kann unter Umständen immens sein. Auch ist aus Berichten die genaue Ursache des Erdrutsches nicht bekannt. Dennoch kann es zu erheblichen Kostenfolgen für den Kanton kommen. Dies führt zu folgenden Fragen:
- Gibt es Anhaltspunkte tlber die Ursachen, die zum Ereignis ftlhrten und welche Massnahmen wurden bereits ausgelöst?
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen und wer trägt diese Kosten?
- Besteht die Möglichkeit, dass der Kanton mit Kosten belastet wird?
- Welche Massnahmen werden durch den Kanton veranlasst, dass die Kosten nicht durch den Kanton übernommen werden müssen?