Postulat «Automatische Baubewilligung bei Meldeverfahren»

Der Regierungsrat wird beauftragl, zu prüfen, wie eine Regulierung umgesetzt werden kann, dass bei sogenannten vereinfachten Verfahren (Meldeverfahren) die Baubewilligung nach Ablauf der Fristen automatisch als erteilt gilt, wenn seitens der Behörden innert Frist keine Einwendungen erfolgen.

Bereits heute sieht der Gesetzgeber für kleinere, meist unbestrittene Bauvorhaben ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren (Meldeverfahren) vor. Um das Verwaltungspersonal zu entlasten, soll dieses vereinfachte Verfahren zusätzlich mit einem Automatismus ergänzt werden: Hat eine Behörde innerhalb der ordentlichen Frist keine Stellung bezogen, soll das Baugesuch mit Ablauf der Frist automatisch bewilligt sein. Faktisch bekommen die Behörden so ein lnterventions- und Vetorecht. Seit geraumer Zeit sind die überlangen und kosten- sowie personalintensiven Bewilligungsverfahren bei Baugesuchen ein Problem. Zurzeit wird der Baugesuchsprozess mit externer Begleitung analysiert und Empfehlungen für diverse Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Diese Ergebnisse sollen Ende Jahr vorliegen. Wir nehmen diesen Prozess zum Anlass, anzuregen, die heute zur Verfügung stehenden Verfahrensarten grundsätzlich, und insbesondere das vereinfachte Verfahren (Meldeverfahren) grundlegend zu überdenken. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens soll ein Automatismus zur Bewilligungserteilung bei Meldeverfahren eingeführt werden.

Als Beispiel führen wir die im Kanton Zürich seit dem l.Januar 2023 geltende Norm an, laut der viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen im Meldeverfahren erstellt werden können. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Nebst dem anzustrebenden, im Antrag enthaltenen Automatismus regen wir an, wie oben envähnt, die dem Meldeverfahren zuzuschreibenden Bauvorhaben zu überprüfen und allenfalls aus dem ordentlichen Verfahren neu dem vereinfachten Verfahren (Meldeverfahren) zu unterstellen. Auch hier streben wir, unter Berücksichtigung von Rechtssicherheit, Wahrung der lnteressen der Allgemeinheit und übergeordnetem Recht, eine Entbürokratisierung und Vereinfachung für Verwaltung und Bauwillige an, sodass schneller, günstiger und sinnvoller Baugesuche eingereicht, geprüft und bewilligt werden können. Allerdings kann erst dann von einer wirklichen Verschlankung des Verfahrens ausgegangen werden, wenn das Meldeverfahren auch wirklich vereinfacht ist. Bisher ist dies nur bedingt der Fall.

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